Wir unterstützen Industrie, Gewerbe, Dienstleister und Kommunen bei der Steigerung der Energieeffizienz und bei der Erfüllung gesetzlicher Auflagen.
Für einige unserer Angebote bestehen attraktiven Fördermöglichkeiten (bis zu 80 % der Beratungskosten) z. B. im Zuge der Förderprogramme „Energieberatung im Mittelstand“ und „Contractingberatung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Auf der Energieauditorenliste des BAFA werden wir geführt
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Sie können auf uns vertrauen, wenn es darum geht kompetent und effektiv
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die Erstattung von Strom- oder Energiesteuern nach SpaEfV zu beantragen oder
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die Begrenzung der EEG-Umlage gemäß „Besondere Ausgleichsregelung“ (§§ 63 ff. EEG) zu beantragen oder
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die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) einzuhalten (INFOBLATT als PDF) oder
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einfach nur die Energieeffizienz zu verbessern.