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Wir unterstützen Industrie, Gewerbe, Dienstleister und Kommunen bei der Steigerung der Energieeffizienz und bei der Erfüllung gesetzlicher Auflagen.

Für einige unserer Angebote bestehen attraktiven Fördermöglichkeiten (bis zu 80 % der Beratungskosten) z. B. im Zuge der Förderprogramme „Energieberatung im Mittelstand“ und „Contractingberatung“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA). Auf der Energieauditorenliste des BAFA werden wir geführt

    Sie können auf uns vertrauen, wenn es darum geht kompetent und effektiv

  1. die Erstattung von Strom- oder Energiesteuern nach SpaEfV zu beantragen oder

  2. die Begrenzung der EEG-Umlage gemäß „Besondere Ausgleichsregelung“ (§§ 63 ff. EEG) zu beantragen oder

  3. die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) einzuhalten (INFOBLATT als PDF) oder

  4. einfach nur die Energieeffizienz zu verbessern.